Willkommen auf dem Gebirgsbauernhof der Familie Fritzsch
Wir begrüßen Sie in unserer Ferienwohnung
Die Ferienwohnung befindet sich auf dem Gelände eines aktiv geführten Landwirtschaftsbetriebes auf dem es Kühe und Hühner gibt. Der Gebirgsbauernhof befindet sich in ruhiger, ländlicher Lage mit guten Startpunkten zum Wandern im Erzgebirge. Die nächste Stadt Marienberg befindet sich knappe 4km entfernt und ist gut und schnell erreichbar.
Die Wohnung hat eine Größe von 75 Quadratmeter und verfügt über 2 Schlafzimmer (1 Doppelbett & 2 Einzelbetten), Wohnraum mit Küchenzeile, Bad mit WC, Dusche und Badewanne.
Eine Kleinkindausstattung (Kinderbett, Stuhl) steht ebenfalls zur Verfügung. Genießen Sie die Sonnenstunden auf der Terrasse oder auf dem Balkon. Haustiere sind bei uns willkommen, bitte sprechen Sie dies jedoch vorher mit uns ab.
Preis ab 3 Übernachtungen: 60,00 € pro Nacht für 2 Personen; jede weitere Person 10,00 € pro Nacht Preis für 2 Übernachtungen: 150,00 € für 2 Personen; jede weitere Person 10,00 €
Kinder bis 6 Jahre frei
1 Aufbettung/Kinderbett möglich
Bettwäsche, Handtücher und WLAN sind inklusive.
Ab einer Woche Aufenthalt ist die Nutzung einer Waschmaschine inklusive.
50.63113911924882, 13.193351626396181
Unser Unternehmen erhält Zahlungen aus dem Agrarhaushalt der EU. Wir erhalten Flächenprämien, aber auch Gelder für das Bewirtschaften von Flächen in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet sowie Zuschüsse zu Investitionen in bauliche Anlagen.
Vorhaben auf Grünland GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.2 Biotoppflegemahd mit Erschwernis" konnte ein Beitrag zum Erhalt und zur Entwicklung von gefährdeten, wertvollen Grünland-FFH- Lebensraum- und Biotoptypen sowie Habitaten spezifischer, schutzbedürftiger Arten auf den geförderten Flächen geleistet werden.
GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung Mit der Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung" konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt beigetragen.
(Förderrichtlinie AZL/2015) Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete Mit der Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich gesichert werden.